Gebäudesanierung als Filmset: Was Produktionsteams wissen müssen

Marode Fabrikhallen, halbfertige Altbauwohnungen, leerstehende Gründerzeitvillen mitten im Umbau: Sanierungsbaustellen haben sich in den vergangenen Jahren zu gefragten Drehlokationen entwickelt. Sie liefern Authentizität, die kein Studiodekor reproduzieren kann, und sind oft günstiger als vergleichbare Fertiggebäude. Doch was für den Art Director nach Traumkulisse klingt, ist für den Location Manager eine logistische und rechtliche Herausforderung. Wer die spezifischen Risiken unterschätzt, zahlt am Ende mehr als geplant und das nicht nur in Geld.

Schadstoffbelastung: das unterschätzte Risiko Nummer eins

Gebäude aus der Zeit vor 1990 enthalten häufig Asbest, PCB-haltige Fugenmassen oder bleihaltige Farbanstriche. Solange niemand bohrt oder schleift, ist die Belastung oft gering. Doch auf einer Drehvorbereitung wird eben doch gebohrt: für Lampenstativen, Kabelkanäle, Halterungen. Das Umweltbundesamt listet Asbest als häufigsten Auslöser berufsbedingter Krebserkrankungen in Deutschland, weshalb die Gefahrstoffverordnung für Filmteams auf Sanierungsbaustellen genauso gilt wie für Handwerker.

Konkret bedeutet das: Vor jedem Dreh in einem Bestandsgebäude, das vor 1993 errichtet wurde, sollte ein Schadstoffgutachten vorliegen. Gibt es keines, muss das Produktionsunternehmen selbst eines in Auftrag geben oder den Eigentümer schriftlich zur Vorlage verpflichten. Kosten für ein solches Gutachten liegen je nach Gebäudegröße zwischen 500 und 2.500 Euro, deutlich weniger als eine nachträgliche Dekontaminierung oder ein Bußgeld.

Genehmigungen: Was Baustelle bedeutet, ist juristisch nicht trivial

Ein Gebäude im Sanierungszustand ist baurechtlich kein fertiges Gebäude. Das klingt selbstverständlich, hat aber Konsequenzen. Viele Nutzungsänderungsgenehmigungen decken Filmarbeiten ausdrücklich nicht ab. Wer ohne entsprechende Erlaubnis dreht, riskiert Abbruchverfügungen der zuständigen Baubehörde, und die können kurzfristig und ohne Vorwarnung kommen.

Hinzu kommt die Frage der Verkehrssicherungspflicht. Während einer laufenden Sanierung liegt diese beim Bauherrn oder der bauausführenden Firma. Sobald ein Filmteam das Gebäude betritt, kann sie vertraglich auf den Produzenten übergehen. Was im Vertrag steht, entscheidet im Schadensfall darüber, wer haftet. Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die deliktische Haftung für Körper- und Sachschäden, und Gerichte legen ihn bei gewerblicher Nutzung von Baustellen regelmäßig streng aus.

Technische Infrastruktur: Stromversorgung, Statik, Wetter

Auf einer Baustelle gibt es selten 32-Ampere-Starkstromanschlüsse in ausreichender Zahl und an den richtigen Stellen. Generatoren sind deshalb fast immer notwendig, erzeugen aber Lärm und Abgase, die bei Innenaufnahmen zum Problem werden können. Wer Dieselgeneratoren in geschlossenen Räumen betreibt, braucht zwingend ein durchdachtes Abgaskonzept und im Idealfall externe Lüftung.

Statik ist ein weiteres Thema, das zu früh ignoriert und zu spät ernst genommen wird. Böden in Sanierungsobjekten sind häufig noch nicht für Nutzlasten ausgelegt, die ein vollständig aufgebauter Filmset mit Kameraanlage, Beleuchtung und Mannschaft erzeugt. Ein statisches Gutachten kostet einige hundert Euro und kann Drehtage retten. Für spezifische Fragen rund um Bausubstanz und Sanierungstechnologien lohnt sich auch ein Blick auf spezialisierte Informationsangebote wie den Sanierungs Ratgeber, der Fachthemen rund um Baubestand und Modernisierung strukturiert aufbereitet.

Koordination mit dem Baubetrieb: Zeitpläne als Verhandlungssache

Der größte praktische Konflikt entsteht nicht aus rechtlichen, sondern aus organisatorischen Gründen: Bauarbeiten folgen eigenen Zeitplänen, die sich kurzfristig verschieben. Was am Montag noch eine ruhige Rohbauetage war, kann am Mittwoch Zielzone für Estricharbeiten sein. Lärmschutzauflagen, die der Aufnahmeleiter mit Obst und guten Worten abzumildern versucht, sind kein Ersatz für klare vertragliche Regelungen.

Produktionsteams sollten deshalb:

  • einen festen Ansprechpartner auf Seiten des Bauherrn oder der Bauleitung benennen
  • Lärm- und Sperrfenster vertraglich festlegen, nicht nur mündlich absprechen
  • Puffer von mindestens einem halben Drehtag für unvorhergesehene Bauverzögerungen einplanen
  • die Räumungspflicht am Ende des Drehtages schriftlich definieren, inklusive Haftung für hinterlassene Schäden

Erfahrene Produktionsleiter empfehlen außerdem, den Baustellenkoordinator vor Beginn der Drehvorbereitung persönlich zu treffen, nicht erst beim Aufbau. Wer die Abläufe des Baubetriebs kennt, findet leichter Zeitfenster, die beiden Seiten nutzen.

Versicherung: Standardpolicen reichen nicht

Produktionsversicherungen decken Schäden an Drehlokationen in der Regel ab, enthalten aber oft Ausschlüsse für Baustellen oder für Schäden durch bereits vorhandene Mängel. Wer dreht, ohne den Versicherer über den Lokationstyp informiert zu haben, riskiert im Schadensfall eine vollständige Ablehnung der Leistung.

Zusätzlich relevant ist die Frage, ob die Bauherrenhaftpflicht des Eigentümers auch für Dritte auf der Baustelle greift, also für Filmteams. In den meisten Fällen tut sie das nicht, sobald die Nutzung gewerblich und nicht bautypisch ist. Eine separate Veranstaltungshaftpflicht, die explizit Filmproduktionen einschließt, ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.

Realistische Kalkulation: Was Sanierungssets wirklich kosten

Die folgende Übersicht zeigt typische Zusatzkosten, die bei Drehs in Sanierungsgebäuden entstehen und in Standard-Lokationskalkulation oft fehlen:

Kostenposition Typische Spanne
Schadstoffgutachten 500 bis 2.500 Euro
Statisches Gutachten 300 bis 900 Euro
Generatormiete pro Drehtag 400 bis 1.200 Euro
Zusatz-Haftpflichtversicherung 200 bis 800 Euro pro Produktion
Baurechtliche Genehmigung je nach Kommune, 0 bis 500 Euro

Diese Kosten sind überschaubar, wenn sie von Anfang an eingeplant werden. Entstehen sie als Nachrüstung, also weil ein Problem erst auf der Baustelle auffällt, multiplizieren sie sich schnell um den Faktor drei bis fünf. Location Scouting für Sanierungsobjekte sollte deshalb immer ein technisches und rechtliches Vorgespräch einschließen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Die Faszination, die von halbfertig sanierten Gebäuden ausgeht, ist berechtigt. Sie sind visuelle Rohdiamanten. Aber wie beim echten Rohdiamanten liegt der Aufwand im Schliff, und der kostet Zeit, Fachkenntnis und einen realistischen Blick auf das, was unter der Oberfläche steckt. Produktionsteams, die das beherzigen, drehen nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlicher.

Lisa Schneider

Redakteur/in

Lisa Schneider ist Medienjournalistin und TV-Kritikerin mit über 10 Jahren Erfahrung in der Medienbranche. Sie schreibt über Streaming-Trends, Serienformate und die Zukunft des Fernsehens. Ihre Analysen erscheinen in führenden deutschen Medienmagazinen.

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