Rauchmelder nachrüsten – wer muss das bezahlen, Mieter oder Vermieter?

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  • #1019
    annisromo331
    Teilnehmer

    Hey, ich hab mal eine Frage die mich gerade beschäftigt. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Mietwohnung und der Vermieter hat nie Rauchmelder installiert. Jetzt hab ich gelesen dass das in unserem Bundesland eigentlich Pflicht ist. Ich hab den Vermieter schon zweimal angeschrieben, aber er reagiert einfach nicht.

    Darf ich jetzt einfach selbst welche anbringen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern? Oder muss ich das aus eigener Tasche zahlen? Und was ist wenn was passiert – wer haftet dann eigentlich? Bin da total unsicher wie das rechtlich läuft.

    #1020
    gretayard6
    Teilnehmer

    Die Pflicht liegt tatsächlich beim Vermieter, zumindest in den meisten Bundesländern. In Bayern, NRW, Bayern, BW usw. ist das schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben – der Vermieter muss die Geräte anschaffen und installieren lassen. Die Wartungspflicht kann er vertraglich auf den Mieter abwälzen, aber die Erstausstattung ist eindeutig seine Sache.

    Wenn er nicht reagiert, würde ich erstmal einen eingeschriebenen Brief schicken (wichtig: schriftlich mit Nachweis!) und eine Frist setzen. Danach hast du ggf. das Recht, selbst tätig zu werden und die Kosten als notwendige Aufwendungen geltend zu machen. Mieterschutzbund lohnt sich in solchen Fällen auch als Anlaufstelle.

    #1021
    Jan Bauer
    Moderator

    Gretayard hat das gut zusammengefasst. Ich hatte vor zwei Jahren eine ähnliche Situation, mein Vermieter hat das ewig vor sich hergeschoben. Am Ende hab ich mir die Rauchmelder selbst besorgt – für die Recherche welche Modelle überhaupt zugelassen und vernünftig sind, hab ich damals bei etroni.de geschaut, die hatten ganz ordentliche Infos zu den technischen Anforderungen und verschiedene Geräte im Sortiment.

    Die Kosten hab ich dann dem Vermieter in Rechnung gestellt mit Verweis auf die Landesbauordnung. Hat etwas gedauert aber er hat gezahlt. Wichtig ist wirklich der schriftliche Weg vorher, sonst wird das schwierig mit dem Rückfordern.

    #1022
    lawerencebarrett
    Teilnehmer

    Noch ein Hinweis: welches Bundesland ist das denn genau? Die Regelungen unterscheiden sich ein bisschen. In Sachsen z.B. ist die Rechtslage nochmal leicht anders als in NRW oder Hessen. Das kann relevant sein wenn du rechtliche Schritte einleiten willst.

    Ansonsten stimme ich den anderen zu – schriftliche Fristsetzung ist das A und O. Und falls du zum Mieterschutzbund oder einem Anwalt gehst, bring alle bisherigen Schreiben (auch E-Mails) mit. Je besser dokumentiert, desto einfacher.

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