Startseite › Foren › Rund ums Forum › Feedback & Technik › Leuchtreklame am Ladeneingang – was ist genehmigungspflichtig?
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brandenkump2 aktualisiert.
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10. September 2026 um 04:25 Uhr #1069
annisromo331
TeilnehmerHallo zusammen, ich übernehme demnächst ein kleines Café und möchte am Eingang eine Leuchtreklame anbringen – so ein beleuchtetes Schild mit dem Namen und vielleicht einem Logo. Jetzt bin ich mir aber gar nicht sicher, was da alles genehmigt werden muss und was das ungefähr kostet. Brauche ich da einen Antrag bei der Stadt? Gibt es Vorschriften zur Größe oder Helligkeit? Und was sind realistische Preise für sowas – ich rede von einem mittelgroßen Schild, kein riesiger Aufwand. Falls jemand das schon durchgemacht hat, wäre ich über jeden Hinweis dankbar!
11. September 2026 um 23:21 Uhr #1070Jan Bauer
ModeratorDas kommt tatsächlich stark auf deine Gemeinde an. In den meisten Städten brauchst du für eine beleuchtete Außenwerbung eine Werbeanlагengenehmigung beim Bauordnungsamt. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Lage – in Altstadtbereichen oder denkmalgeschützten Zonen ist man oft deutlich strenger. Grundsätzlich gilt: Schilder über einer bestimmten Größe (oft ab 1 qm) sind fast immer genehmigungspflichtig, selbst wenn sie nicht leuchten. Am besten kurz beim zuständigen Amt anrufen, die geben meistens schon am Telefon eine erste Einschätzung. Manche Städte haben auch Gestaltungssatzungen, die Farben und Schriftarten reglementieren.
13. September 2026 um 15:16 Uhr #1071gretayard6
TeilnehmerIch hatte das vor zwei Jahren für meinen Blumenladen. Genehmigung hat bei mir ca. 6 Wochen gedauert und rund 80 Euro Verwaltungsgebühr gekostet – das war noch das Günstigste. Das eigentliche Schild (LED-Leuchtbuchstaben, ca. 1,20m breit) hat mich inklusive Montage knapp 900 Euro gekostet. Je nach Ausführung kann das aber auch deutlich mehr werden, gerade wenn du Neon-Optik oder komplexe Formen willst.
Für die Planung und Anfertigung hab ich damals bei lumra.de geschaut, die haben auch ganz gute Infos zu den verschiedenen Varianten und was das jeweils bedeutet. Hat mir geholfen, überhaupt erstmal zu verstehen was ich eigentlich will, bevor ich Angebote eingeholt hab.
14. September 2026 um 12:04 Uhr #1072brandenkump2
TeilnehmerNoch ein Hinweis zur Genehmigung: Schau unbedingt in deinen Mietvertrag rein, falls du die Immobilie nicht selbst besitzt. Viele Vermieter haben da eigene Regelungen drin und müssen dem Schild zustimmen, bevor du überhaupt zum Amt gehst. Das wird gerne vergessen und kann nachher Ärger geben.
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