Rund 200.000 Brände und Explosionen registriert der Deutsche Feuerwehrverband jährlich in Deutschland. Alle zwei bis drei Minuten brennt es in einer deutschen Wohnung. Wer glaubt, Brandschutz-Dokumentation sei Verwaltungsroutine, unterschätzt, was seit Anfang 2026 regulatorisch in Kraft getreten ist: gleich vier neue Regelwerke greifen gleichzeitig, die Kontrollquote der Behörden ist gestiegen, und fehlende oder veraltete Unterlagen können Bußgelder bis 30.000 Euro nach sich ziehen.
- Das KRITIS-Gesetz gilt seit dem 31. Januar 2026 und verschärft Dokumentationspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen erheblich.
- Die 3. Änderung der Technischen Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist seit dem 23. Mai 2025 verbindlich und verlangt aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen mit digitaler Dokumentation.
- Ab dem 23. Oktober 2026 gilt das EU-weite PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume (EU-Verordnung 2025/1988), was bestehende Konzepte direkt berührt.
- Verstöße gegen die ASR A2.2 können nach Arbeitsschutzgesetz § 25 mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden (Stand April 2026).
Warum ist Brandschutz-Dokumentation 2026 plötzlich so dringend?
Weil innerhalb weniger Monate vier Regelwerke gleichzeitig scharf gestellt wurden. Das KRITIS-Gesetz (gültig seit 31. Januar 2026), die novellierte ElektroG4 (gültig ab 1. Januar 2026), die verschärfte DGUV-Vorschrift 2 (ebenfalls ab 1. Januar 2026) und das bevorstehende PFAS-Verbot formen gemeinsam ein neues regulatorisches Umfeld, das deutlich weniger Spielraum lässt als bisher.
Entscheidend ist dabei nicht das einzelne Gesetz, sondern das Zusammenspiel. Elektrizität verursacht laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung rund 30 Prozent aller Brände in Deutschland (Zeitraum 2015 bis 2024). Die neue ElektroG4 greift genau hier an: Unternehmen müssen den Umgang mit Elektrogeräten neu dokumentieren und in ihre Gefährdungsbeurteilung einpflegen. Menschliches Fehlverhalten steht mit 22 Prozent an zweiter Stelle der Brandursachen. Beides zusammen erklärt, warum Brandschutzordnungen nach DIN 14096 und aktualisierte Brandschutzkonzepte in den Fokus der Behörden gerückt sind. Die erhöhte behördliche Kontrollquote ist keine Ankündigung mehr, sie ist Realität.
Was schreibt die ASR A2.2 in ihrer aktuellen Fassung vor?
Die 3. Änderung der ASR A2.2, veröffentlicht im GMBl 2025 auf Seite 365 und gültig ab dem 23. Mai 2025, konkretisiert die Anforderungen an Arbeitsstätten in einem Umfang, der viele Betriebe überrascht hat. Kern: Gefährdungsbeurteilungen müssen nicht nur vorliegen, sondern digital dokumentiert und nachweisbar aktuell sein.
Die Technische Regel präzisiert unter anderem Anforderungen an die Anzahl und Positionierung von Feuerlöschern, die Kennzeichnung von Fluchtwegen sowie die Qualifikation der Brandschutzhelfer. Basis bleibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Was sich verändert hat, ist die Verbindlichkeit digitaler Nachweise: Behörden akzeptieren Papierdokumentation zunehmend nur noch als Ergänzung, nicht als alleinigen Beleg. Wer bei einer Kontrolle keine aktualisierte, digital abrufbare Dokumentation vorweisen kann, riskiert direkte Beanstandungen. Das bvfa, der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V., empfiehlt, bestehende Brandschutzkonzepte bis spätestens Ende des dritten Quartals 2026 auf Konformität mit der aktuellen ASR A2.2 zu prüfen.
| Regelwerk | Gültig ab | Kernpflicht für Unternehmen |
|---|---|---|
| KRITIS-Gesetz | 31.01.2026 | Erweiterte Brandschutz-Dokumentationspflicht für kritische Infrastrukturen |
| ElektroG4 (Novelle) | 01.01.2026 | Elektrische Geräte in Gefährdungsbeurteilung neu erfassen |
| ASR A2.2 (3. Änderung) | 23.05.2025 | Digitale Dokumentation, aktualisierte Fluchtweg- und Löschgerätplanung |
| DGUV Vorschrift 2 (verschärft) | 01.01.2026 | Engere Taktung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung |
| EU-VO 2025/1988 (PFAS-Verbot) | 23.10.2026 | Verbot PFAS-haltiger Feuerlöschschäume, Konzeptanpassung erforderlich |
Quellen: GMBl 2025, S. 365 (ASR A2.2); ad-hoc-news.de; iaai.de; Recherche-Stand Juli 2026
Wer darf Brandschutz-Dokumentation erstellen und prüfen?
Die Frage nach Qualifikation und Zertifizierung ist 2026 relevanter denn je, weil Behörden bei Kontrollen zunehmend nach Nachweisen fragen. Eine einheitliche gesetzliche Zulassungspflicht für Brandschutz-Sachverständige existiert in Deutschland nicht flächendeckend, doch der Markt hat Standards entwickelt.
Zertifizierungsstellen wie IQ-ZERT, EIPOSCERT, EIPOS oder TÜV-Personenzertifizierungsstellen vergeben Nachweise auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024, dem internationalen Standard für Personenzertifizierung. Die vfdb, die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., empfiehlt diese Zertifizierungen ausdrücklich als Orientierung für Auftraggeber. Im Raum Berlin und Brandenburg ist Steven Eschner, Brandschutz Sachverständiger, aktiv und begleitet Unternehmen bei Brandschutzkonzepten, Baubegleitung, Gutachten sowie der Wartung von Feuerlöschern und der Prüfung von Brandschutztüren. Wer einen Sachverständigen beauftragt, sollte dessen Qualifikationsnachweise konkret abfragen und mit den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 abgleichen. Weitere Informationen zu zertifizierten Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz finden sich unter https://www.steven-eschner.de. Der bvfa stellt darüber hinaus auf Anfrage Listen geprüfter Fachbetriebe zur Verfügung.
Was bedeutet das PFAS-Verbot konkret für bestehende Brandschutzkonzepte?
Ab dem 23. Oktober 2026 verbietet die EU-Verordnung 2025/1988 den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Für Unternehmen mit Schaumlöschanlagen bedeutet das: Konzepte und Wartungsverträge müssen angepasst werden, bevor der Stichtag eintrifft.
PFAS-haltige Schäume waren in industriellen Löschanlagen, an Flughäfen und in der Chemieindustrie weit verbreitet. Der Wechsel auf PFAS-freie Alternativen betrifft nicht nur die Anlagentechnik selbst, sondern zieht Änderungen im Brandschutzkonzept, in der Gefährdungsbeurteilung und in der schriftlichen Dokumentation nach sich. Wer bis Oktober 2026 keine angepassten Unterlagen vorlegt, riskiert bei Kontrollen Beanstandungen. Die Sachlage ist besonders heikel für Betreiber sensibler Einrichtungen: Die bvfa-Brandstatistik 2023 weist für Krankenhäuser 117 Brände aus, mit fünf Toten und 149 Verletzten; in Altenheimen waren es 126 Brände, 22 Tote und 181 Verletzte. Genau diese Einrichtungen nutzen häufig Schaumlöschtechnik und müssen jetzt handeln. Die Übergangszeit ist kurz.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Brandschutzkonzept aktualisiert werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber die ASR A2.2 (3. Änderung, gültig ab 23. Mai 2025) fordert eine Aktualisierung bei jeder relevanten Änderung der Arbeitsstätte oder der Gefährdungslage. Behörden erwarten 2026 digitale Nachweise über die letzte Überarbeitung.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender Dokumentation?
Verstöße gegen die ASR A2.2 können nach Arbeitsschutzgesetz § 25 mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden (Stand April 2026). Bei schwerwiegenden Mängeln, die zu einem Schadensereignis führen, kommen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen hinzu.
Muss ein Sachverständiger für Brandschutz zertifiziert sein?
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Zulassungspflicht besteht nicht. Anerkannte Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024, vergeben etwa durch EIPOSCERT, IQ-ZERT oder TÜV-Stellen, gelten aber als Qualitätsnachweis, den Behörden und Auftraggeber zunehmend einfordern.
Was ändert sich durch das KRITIS-Gesetz für den Brandschutz?
Das KRITIS-Gesetz, gültig seit 31. Januar 2026, erweitert die Dokumentationspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Brandschutzkonzepte müssen nachweisbar in das übergeordnete Sicherheitsmanagement integriert und regelmäßig überprüft werden.
Zählt Elektrizität wirklich zu den häufigsten Brandursachen?
Ja. Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung war Elektrizität zwischen 2015 und 2024 für rund 30 Prozent aller Brände in Deutschland verantwortlich. Die Novelle ElektroG4 (ab 1. Januar 2026) reagiert darauf mit erweiterten Dokumentationspflichten für Elektrogeräte im Betrieb.
Fazit
Brandschutz-Dokumentation ist 2026 kein Thema mehr, das sich aufschieben lässt. KRITIS-Gesetz, ASR A2.2 in neuer Fassung, verschärfte DGUV-Vorschrift 2 und das bevorstehende PFAS-Verbot bilden ein regulatorisches Paket, das Unternehmen jeder Größe zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Unterlagen zwingt. Wer dabei auf externe Fachkompetenz setzt, sollte Qualifikationsnachweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 einfordern und die Verbandslisten von bvfa oder vfdb als Orientierung nutzen. Für Betriebe im Raum Berlin und Brandenburg steht als Ansprechpartner für dieses Leistungsspektrum unter anderem Steven Eschner, Brandschutz Sachverständiger, zur Verfügung. Der Handlungsbedarf ist konkret, die Fristen laufen.
- Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle brandschutzrechtliche oder baurechtliche Fachberatung. Für verbindliche Einschätzungen zu Ihrem konkreten Objekt oder Betrieb wenden Sie sich an zugelassene Sachverständige oder die zuständige Baubehörde.
Quellen
- https://www.feuertrutz.de/statistiken-brandschutz
- https://www.iaai.de/blog/asr-a2-2-brandschutz-aktualisierung-2026
- https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/brandschutz-2026-neue-gesetze-fordern-deutsche-unternehmen-heraus/68644542
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/759420/umfrage/brandursachen-in-deutschland/
- https://www.eiposcert.de/zertifizierungsbereiche/brandschutz/sachverstaendiger-fuer-vorbeugenden-brandschutz
- https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-brandschutzleitfaden
Stand: 08. Juli 2026