Startseite › Foren › Rund ums Forum › Feedback & Technik › Rauchmelder nachrüsten – wer muss das bezahlen, Mieter oder Vermieter?
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lawerencebarrett aktualisiert.
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10. September 2026 um 06:15 Uhr #1019
annisromo331
TeilnehmerHey, ich hab mal eine Frage die mich gerade beschäftigt. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Mietwohnung und der Vermieter hat nie Rauchmelder installiert. Jetzt hab ich gelesen dass das in unserem Bundesland eigentlich Pflicht ist. Ich hab den Vermieter schon zweimal angeschrieben, aber er reagiert einfach nicht.
Darf ich jetzt einfach selbst welche anbringen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern? Oder muss ich das aus eigener Tasche zahlen? Und was ist wenn was passiert – wer haftet dann eigentlich? Bin da total unsicher wie das rechtlich läuft.
11. September 2026 um 22:59 Uhr #1020gretayard6
TeilnehmerDie Pflicht liegt tatsächlich beim Vermieter, zumindest in den meisten Bundesländern. In Bayern, NRW, Bayern, BW usw. ist das schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben – der Vermieter muss die Geräte anschaffen und installieren lassen. Die Wartungspflicht kann er vertraglich auf den Mieter abwälzen, aber die Erstausstattung ist eindeutig seine Sache.
Wenn er nicht reagiert, würde ich erstmal einen eingeschriebenen Brief schicken (wichtig: schriftlich mit Nachweis!) und eine Frist setzen. Danach hast du ggf. das Recht, selbst tätig zu werden und die Kosten als notwendige Aufwendungen geltend zu machen. Mieterschutzbund lohnt sich in solchen Fällen auch als Anlaufstelle.
13. September 2026 um 09:58 Uhr #1021Jan Bauer
ModeratorGretayard hat das gut zusammengefasst. Ich hatte vor zwei Jahren eine ähnliche Situation, mein Vermieter hat das ewig vor sich hergeschoben. Am Ende hab ich mir die Rauchmelder selbst besorgt – für die Recherche welche Modelle überhaupt zugelassen und vernünftig sind, hab ich damals bei etroni.de geschaut, die hatten ganz ordentliche Infos zu den technischen Anforderungen und verschiedene Geräte im Sortiment.
Die Kosten hab ich dann dem Vermieter in Rechnung gestellt mit Verweis auf die Landesbauordnung. Hat etwas gedauert aber er hat gezahlt. Wichtig ist wirklich der schriftliche Weg vorher, sonst wird das schwierig mit dem Rückfordern.
14. September 2026 um 06:52 Uhr #1022lawerencebarrett
TeilnehmerNoch ein Hinweis: welches Bundesland ist das denn genau? Die Regelungen unterscheiden sich ein bisschen. In Sachsen z.B. ist die Rechtslage nochmal leicht anders als in NRW oder Hessen. Das kann relevant sein wenn du rechtliche Schritte einleiten willst.
Ansonsten stimme ich den anderen zu – schriftliche Fristsetzung ist das A und O. Und falls du zum Mieterschutzbund oder einem Anwalt gehst, bring alle bisherigen Schreiben (auch E-Mails) mit. Je besser dokumentiert, desto einfacher.
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