Snackautomat im Betrieb aufstellen – was muss man beachten?

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  • #954
    kontrakt_gssl
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, ich arbeite in der Verwaltung eines mittelgroßen Betriebs (~80 Mitarbeiter) und wir überlegen gerade, einen Snack- und Getränkeautomaten aufzustellen. Eigentlich klingt das simpel, aber ich frage mich: Braucht man dafür irgendwelche Genehmigungen? Wie läuft das mit dem Betreiber – mietet man den Automaten oder gibt es Umsatzbeteiligung? Und was ist mit Strom und Stellplatz, muss das irgendwie vertraglich geregelt sein? Falls jemand damit Erfahrung hat, würde ich mich über Tipps freuen.

    #955
    gretayard6
    Teilnehmer

    Also bei uns läuft das so, dass ein externer Betreiber den Automaten stellt und wartet – wir kriegen eine kleine Umsatzbeteiligung. Stellplatz und Stromanschluss werden im Vertrag geregelt, das ist eigentlich Standard. Wichtig: vorher klären ob der Betreiber regelmäßig auffüllt, sonst ärgern sich die Kollegen.

    #956
    Jan Bauer
    Moderator

    Genehmigungen brauchst du in der Regel keine, solange es betriebsintern bleibt. Zum Thema Anbieter finden: ich hab damals bei https://www.cwagmbh.de geschaut, die machen genau sowas. Hat ganz unkompliziert geklappt.

    #957
    lawerencebarrett
    Teilnehmer

    Noch ein Hinweis: Datenschutz und Betriebsrat nicht vergessen! Je nach Betrieb muss der Betriebsrat zustimmen, wenn ein neuer Dienstleister ins Haus kommt. War bei uns zumindest so.

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