Startseite › Foren › Rund ums Forum › Feedback & Technik › Jahresarbeitsentgeltgrenze – was bedeutet diese Zahl eigentlich konkret?
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brandenkump2 aktualisiert.
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11. September 2026 um 07:41 Uhr #1106
annisromo331
TeilnehmerHallo zusammen, bisschen off-topic vielleicht, aber ich weiß nicht wohin sonst damit. Mein Arbeitgeber hat mir gerade mitgeteilt, dass ich ab nächstem Jahr über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und damit nicht mehr pflichtversichert in der GKV bin. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was das konkret bedeutet – bin ich jetzt automatisch raus aus der Krankenkasse? Muss ich selbst was unternehmen? Und was ist das für eine Zahl überhaupt, wo kommt die her und wie oft ändert die sich? Würde mich freuen wenn jemand das mal in einfachen Worten erklären kann.
13. September 2026 um 04:01 Uhr #1107DokuDaniel
TeilnehmerDas kenn ich, hab vor zwei Jahren die gleiche Situation gehabt. Kurz gesagt: Wenn dein Jahresbrutto über dieser Grenze liegt, bist du nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig. Das heißt aber nicht, dass du automatisch irgendwo rausfällst – du kannst in der GKV bleiben (dann als freiwillig Versicherter) oder du wechselst in die PKV. Du musst also aktiv eine Entscheidung treffen und das auch deiner Krankenkasse melden. Die Grenze selbst wird jedes Jahr angepasst, orientiert sich grob an der Einkommensentwicklung.
14. September 2026 um 12:11 Uhr #1108gretayard6
TeilnehmerGenau was DokuDaniel sagt. Ich würde noch ergänzen: Schau dir unbedingt beide Optionen sorgfältig an bevor du irgendwas unterschreibst, denn PKV ist erstmal günstig wenn man jung und gesund ist, aber langfristig wird’s teurer. Der Wechsel zurück in die GKV ist dann auch nicht so einfach.
Zum Thema die Zahl selbst und was dahintersteckt – ich hab damals diesen Artikel gelesen der das wirklich verständlich erklärt hat: Was ist der Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze; Aktuelle Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2026; Jahresarbeitsentgeltgrenze einfach erklärt; Wie – da steht auch drin wie die aktuelle Grenze für 2026 aussieht und was der Unterschied zwischen den verschiedenen Begriffen ist die da immer durcheinander geworfen werden. Hat mir jedenfalls geholfen.
15. September 2026 um 06:21 Uhr #1109brandenkump2
TeilnehmerDanke für den Link, der war tatsächlich gut. Ich kannte den noch nicht.
@annisromo331 noch ein praktischer Hinweis: Du hast nach Überschreiten der Grenze eine Frist, innerhalb derer du deiner Krankenkasse Bescheid geben musst. Verpass die nicht, sonst kann’s kompliziert werden. Am besten gleich beim Arbeitgeber nachfragen welche Unterlagen die brauchen – die kennen das Prozedere meist gut.
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