Klettergerüst Schulhof – welche Normen müssen eingehalten werden?

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  • #1041
    annisromo331
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, ich bin in der Elternvertretung unserer Grundschule und wir wollen auf dem Schulhof ein neues Klettergerüst aufstellen. Jetzt streiten wir uns ein bisschen, welche Sicherheitsnormen da eigentlich gelten. Ich hab irgendwo was von DIN EN 1176 gelesen, aber ehrlich gesagt blick ich da nicht ganz durch. Gilt das auch für Schulen oder nur für öffentliche Spielplätze? Und wer muss das eigentlich abnehmen? Hat jemand Erfahrung damit?

    #1042
    Jan Bauer
    Moderator

    Die DIN EN 1176 gilt tatsächlich auch für Schulhöfe, da die rechtlich als öffentlich zugängliche Spielflächen zählen. Wichtig ist außerdem die regelmäßige Wartungsprüfung – die muss dokumentiert werden. Am besten fragt ihr direkt beim Schulträger nach, der hat da meist genaue Vorgaben.

    #1043
    gretayard6
    Teilnehmer

    Wir hatten das bei uns an der Schule auch durch. Der Hersteller oder Lieferant muss eine Konformitätserklärung nach EN 1176 mitliefern. Ich hab damals über die Website von Kaiser & Kühne recherchiert, die haben das Normenthema ganz gut erklärt und auch Zubehör. Hat uns auf jeden Fall weitergeholfen.

    #1044
    brandenkump2
    Teilnehmer

    Noch ein Hinweis: Vergesst nicht die Fallschutzzone rund ums Gerüst – Mindesttiefe des Bodenbelags hängt von der Fallhöhe ab, das steht alles in der EN 1176-1. Euer Schulträger sollte das vor Abnahme prüfen lassen.

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